1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist Mika Blankenheim, handelnd unter MBCMA / ORASIGHT. Kontakt: mika@mbcma.org. Die vollständige Anbieterkennzeichnung steht im Abschnitt Impressum.
Informationen zum Datenschutz, zu Nutzungsbedingungen, Verbraucherrechten und zur Anbieterkennzeichnung.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist Mika Blankenheim, handelnd unter MBCMA / ORASIGHT. Kontakt: mika@mbcma.org. Die vollständige Anbieterkennzeichnung steht im Abschnitt Impressum.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies für den Betrieb der Website, die Bearbeitung von Anfragen, die Durchführung von Bestellungen, die Bereitstellung von ORASIGHT-Zugängen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO; für einwilligungsbedürftige Vorgänge Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Für Bestellungen können Name, E-Mail-Adresse, gewählte Edition, Nutzungsdauer, Zahlungsart, Bestellreferenz und TradingView-Benutzername verarbeitet werden. Dies dient der Bearbeitung der Bestellung, Zahlungszuordnung, manuellen Freischaltung und Kundenkommunikation. Erforderliche Daten können im Rahmen handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten länger gespeichert werden.
Bei Zahlungen über öffentliche Blockchains können Transaktionsdaten einschließlich Wallet-Adressen und Transaktionskennungen dauerhaft öffentlich einsehbar sein. Eine vollständige Löschung aus der Blockchain ist technisch regelmäßig nicht möglich.
Bei Kontaktaufnahme per E-Mail verarbeiten wir die übermittelten Angaben zur Bearbeitung und Beantwortung der Anfrage. Die Speicherung richtet sich nach Zweck, Erforderlichkeit und etwaigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Betroffene können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch verlangen sowie erteilte Einwilligungen widerrufen. Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Je nach Nutzung können Stammdaten, Kontaktdaten, TradingView-Nutzerkennung, Vertrags- und Editionsdaten, Zahlungsstatus, Transaktionsreferenzen, Korrespondenzinhalte sowie technische Sicherheits- und Verbindungsdaten verarbeitet werden. Zahlungsinstrumente wie vollständige Kartennummern sollen nicht durch den Shop selbst erfasst werden; die konkrete Abwicklung erfolgt über die gewählten Zahlungsdienstleister.
Die Bestellbearbeitung und Freischaltung stützen sich grundsätzlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Handels- und steuerrechtliche Dokumentationspflichten beruhen auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die technische Absicherung und Abwehr missbräuchlicher Anfragen können auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden, soweit eine Interessenabwägung dies trägt. Für einwilligungsbedürftige Analyse- und Marketingtechnologien gelten die einschlägigen Einwilligungsvorschriften, insbesondere § 25 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Nach Auskunft des Betreibers werden Bestelldaten sowohl in einer eigenen Datenbank als auch in Google Sheets verarbeitet. Die konkreten Tabellen, Datenfelder, Hosting-Regionen, Zugriffsberechtigungen, Löschregeln und Vertragsgrundlagen sind noch nicht dokumentiert. Die im vorliegenden Shop-Paket enthaltene Serverdatei weist diese Verbindungen nicht unmittelbar aus; sie könnten außerhalb des Pakets eingerichtet sein. Eine abschließende Anbieter- und Empfängerliste ist daher erst nach Sichtung dieser Systeme möglich.
Zur Zahlungszuordnung können Bestellreferenz, Zahlungsart, Betrag, Währung, Transaktionskennung und Zahlungsstatus verarbeitet werden. Für Stripe und PayPal gelten ergänzend die jeweiligen Datenschutzinformationen der Dienstleister. Bei SEPA-Überweisungen entstehen bankseitige Transaktionsdaten. Bei USDC- und USDT-Zahlungen auf Solana können öffentliche Blockchain-Daten mit einer Bestellung verknüpft werden.
Der Shop bietet eine Auswahl zwischen notwendigen Funktionen sowie Analyse- und Marketingkategorien. Eine erteilte Einwilligung kann über die Cookie-Einstellungen für die Zukunft geändert oder widerrufen werden. Die Auswahl wird lokal im Browser gespeichert. Eine Ablehnung darf den Zugriff auf nicht einwilligungspflichtige Inhalte nicht verhindern. Vor einer tatsächlichen Einbindung optionaler Dienste ist ein Netzwerktest durchzuführen, um sicherzustellen, dass keine entsprechenden Anfragen vor Zustimmung erfolgen.
Personenbezogene Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der jeweilige Zweck entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für Vertrags-, Rechnungs- und Zahlungsunterlagen können handels- oder steuerrechtliche Fristen gelten. Konkrete Fristen für Kontaktanfragen, technische Protokolle, Google Sheets und die eigene Datenbank sind noch zu dokumentieren.
Anfragen zur Ausübung datenschutzrechtlicher Rechte können an mika@mbcma.org gerichtet werden. Das Bestehen einzelner Rechte hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Beschwerden können an eine zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gerichtet werden. Für Nordrhein-Westfalen ist regelmäßig die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen relevant.
Abhängig von der konkreten Nutzung der Website können Stammdaten, Kontaktdaten, Bestellinformationen, Zahlungszuordnungsdaten, technische Verbindungsdaten, Kommunikationsinhalte und TradingView-Benutzernamen verarbeitet werden. Zahlungsdienstleister verarbeiten gegebenenfalls zusätzliche Zahlungsinstrumentdaten eigenverantwortlich. Wir sollten die einzelnen Datenfelder im tatsächlichen Bestellformular mit den Datenfeldern in der eigenen Datenbank und in Google Sheets abgleichen, damit die Beschreibung weder zu weit noch zu eng gefasst ist.
Personenbezogene Angaben werden für eindeutig bestimmte Zwecke benötigt: Entgegennahme und Bearbeitung einer Bestellung, Zuordnung von Zahlungseingängen, manuelle Freigabe eines TradingView-Zugangs, Nachweis vertraglicher Vorgänge, Beantwortung von Rückfragen, Abwehr missbräuchlicher Bestellungen und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Eine spätere Verwendung für Werbung oder Reichweitenanalyse bedarf einer eigenständigen Prüfung der Rechtsgrundlage und gegebenenfalls einer Einwilligung. Die Nutzung von Daten für einen neuen Zweck ist nicht automatisch durch die ursprüngliche Bestellung gedeckt.
Bei der Gestaltung des Bestellformulars sollten nur solche Pflichtfelder vorgesehen werden, die zur Vertragsdurchführung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten tatsächlich erforderlich sind. Der TradingView-Benutzername wird zur manuellen Zugangsfreigabe benötigt. Weitere Informationen wie freiwillige Telefonnummern oder zusätzliche Profile sollten nicht ohne nachvollziehbaren Zweck erhoben werden. Für jede Datenerhebung ist zu dokumentieren, weshalb das jeweilige Feld benötigt wird.
Für die Bearbeitung einer Bestellung kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO in Betracht. Für steuerliche und handelsrechtliche Dokumentationspflichten kann Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO maßgeblich sein. Für angemessene technische Schutzmaßnahmen und Missbrauchsabwehr kann Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO einschlägig sein, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Einwilligungsbedürftige Analyse- oder Marketingmaßnahmen benötigen eine gesonderte Rechtsgrundlage und bei Zugriffen auf Endgeräte gegebenenfalls eine Einwilligung nach § 25 TDDDG.
Eine freiwillige Einwilligung muss auf einer informierten Entscheidung beruhen. Analyse und Marketing sollten getrennt auswählbar sein, soweit sie unterschiedlichen Zwecken dienen. Die Ablehnung darf nicht durch eine auffällig erschwerte Gestaltung behindert werden. Ein Widerruf muss ebenso einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung und wirkt grundsätzlich für die Zukunft. Bereits erfolgte rechtmäßige Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht rückwirkend unrechtmäßig.
Nicht nur klassische HTTP-Cookies, sondern auch lokale Speichertechniken und ähnliche Zugriffe auf Endgeräte können unter § 25 TDDDG fallen. Entscheidend ist die konkrete technische Funktion und nicht die Bezeichnung. Für unbedingt erforderliche Vorgänge kann eine Ausnahme einschlägig sein. Bei optionalen Reichweiten-, Profilbildungs- oder Marketingfunktionen ist die Einwilligung vor dem Setzen oder Auslesen einzuplanen. Der Consent-Manager muss tatsächlich steuern, welche Skripte und Tags ausgeführt werden.
Eine spätere Verwendung des Meta Pixel kann die Übermittlung technischer Nutzungs- und Ereignisdaten an Meta umfassen. Vor einer Aktivierung müssen die tatsächlichen Events, etwaige erweiterten Abgleiche, die datenschutzrechtlichen Rollen und erforderlichen Vereinbarungen sowie die Einwilligungssteuerung geklärt werden. Das Pixel darf nicht bereits beim ersten Seitenaufruf optionales Tracking auslösen, wenn die erforderliche Einwilligung noch fehlt.
Bei PayPal können Zahlungs- und Transaktionsdaten durch PayPal verarbeitet werden. Bei SEPA-Überweisungen fallen Bank- und Zahlungszuordnungsdaten an. Bei Kryptowährungszahlungen können Transaktionen und Wallet-Adressen auf einer öffentlichen Blockchain dauerhaft nachvollziehbar sein. Die tatsächliche Zahlungsabwicklung und die Verantwortlichkeiten sind für jede angebotene Methode getrennt zu dokumentieren.
Personenbezogene Daten können abhängig vom Vorgang an technische Hostinganbieter, Zahlungsdienstleister, E-Mail-Dienstleister und gegebenenfalls Anbieter für Tabellen- oder Datenbankspeicherung übermittelt werden. Ob diese als Auftragsverarbeiter oder eigenständig Verantwortliche tätig werden, lässt sich nicht pauschal festlegen. Die jeweilige Rolle und die erforderlichen Verträge sind anhand der tatsächlich eingesetzten Dienste zu bestimmen.
Daten sind zu löschen oder zu anonymisieren, wenn sie für den jeweiligen Zweck nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Vertrags- und Rechnungsunterlagen können anderen Fristen unterliegen als rein technische Sicherheitsprotokolle oder freiwillige Marketingdaten. Für jede Datenkategorie sollten konkrete Löschregeln festgelegt und in Datenbank, Google Sheets, E-Mail-Postfächern und Sicherungen umgesetzt werden.
Anbieter ist Mika Blankenheim unter der Geschäftsbezeichnung MBCMA / ORASIGHT. Gegenstand ist die zeitlich begrenzte oder als „Lifetime“ bezeichnete Nutzung ausgewählter, geschützter TradingView-Invite-Only-Indikatoren entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung.
Die Editionen unterscheiden sich insbesondere nach freigegebenen Märkten und Assets. Maßgeblich sind die vor Vertragsschluss angezeigten Eigenschaften. Die Nutzung setzt ein geeignetes TradingView-Konto, kompatible Kursdaten und eine funktionierende Internetverbindung voraus. ORASIGHT ist kein Bestandteil von TradingView; TradingView ist ein eigenständiger Drittanbieter.
Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Checkout angezeigt. Nach bestätigtem Zahlungseingang erfolgt die Freigabe des angegebenen TradingView-Benutzernamens manuell, spätestens am nächsten Werktag. Die gebuchte Nutzungsdauer beginnt erst mit der tatsächlichen Freischaltung auf TradingView. Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz des Anbieters.
Die Freischaltung ist persönlich und an den angegebenen TradingView-Benutzernamen gebunden. Eine Weitergabe des Zugangs, Umgehung von Zugangsbeschränkungen oder unberechtigte Verbreitung geschützter Bestandteile ist nicht gestattet, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann nicht zugesichert werden, soweit Störungen bei Internetzugang, Kursdaten, TradingView oder erforderlichen Diensten außerhalb des Einflussbereichs liegen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Änderungen der Vertragsbedingungen gelten nicht rückwirkend ohne wirksame vertragliche Grundlage. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Für den Zugang sind ein aktives TradingView-Konto, ein zutreffend angegebener TradingView-Benutzername und geeignete technische Voraussetzungen erforderlich. Die Kompatibilität einzelner Märkte und Kursdaten richtet sich nach der gewählten Edition und den technischen Möglichkeiten der Plattform.
Nach Abgabe einer Bestellung kann eine automatisierte Eingangsbestätigung verschickt werden. Diese bestätigt zunächst den Eingang der Bestellung und ist von einer verbindlichen Vertragsannahme und einer Zahlungsbestätigung zu unterscheiden. Die rechtliche Einordnung des Vertragsschlusses muss mit der tatsächlich programmierten Checkout-Abfolge übereinstimmen.
Die Zugangsfreigabe erfolgt nach bestätigtem Zahlungseingang manuell, spätestens am nächsten Werktag. Die vereinbarte Nutzungsdauer beginnt erst mit der tatsächlichen Freischaltung. Der Freischaltungszeitpunkt wird dem Kunden mitgeteilt.
Die zeitlich befristeten Editionen sind nach der aktuellen Produktentscheidung nicht automatisch verlängerbar. Eine erneute Nutzungsperiode setzt eine neue Bestellung voraus. Eine entsprechende Aussage muss mit der Konfiguration sämtlicher Zahlungsdienstleister übereinstimmen.
TradingView kann technische Schnittstellen, Datenangebote oder Zugangsbedingungen verändern. ORASIGHT kann im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistung angepasst werden. Änderungen dürfen zwingende Verbraucherrechte und gesetzliche Regeln für digitale Produkte nicht umgehen.
Bei digitalen Produkten können insbesondere die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB einschlägig sein. Die gesetzlichen Ansprüche bei fehlender Vertragsmäßigkeit, erforderlichen Aktualisierungen oder sonstigen Mängeln bleiben bestehen. Pauschale Ausschlüsse dieser Rechte sind nicht vorgesehen.
Vertragsbezogene Anfragen können per E-Mail an mika@mbcma.org gerichtet werden. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten. Ein bestimmter Reaktionszeitraum wird nur zugesichert, wenn er tatsächlich eingehalten werden kann.
Die Vertragsbedingungen sollen für den entgeltlichen Erwerb von Zugangsrechten zu ORASIGHT-Editionen über den MBCMA-Shop gelten. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, soweit sie rechtlich zulässig und zwischen den Parteien getroffen wurden. Für Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Schutzvorschriften unabhängig von entgegenstehenden Formulierungen in den AGB.
ORASIGHT ist ein eigenständig entwickeltes technisches Analysewerkzeug, das über TradingView bereitgestellt wird. Welche Märkte, Symbole und Funktionen eine Edition umfasst, richtet sich nach der konkreten Leistungsbeschreibung. Es ist nicht zugesagt, dass jeder beliebige Chart oder jedes beliebige Datenfeed-Symbol unterstützt wird. Änderungen an der TradingView-Plattform können Auswirkungen auf die Nutzbarkeit haben.
Der Kunde benötigt einen geeigneten Zugang zu TradingView sowie die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des dort angebotenen Indikators. Je nach verwendeten Datenquellen oder Funktionen können weitere Leistungen Dritter erforderlich sein. Solche Voraussetzungen müssen vor Vertragsschluss verständlich mitgeteilt werden, insbesondere wenn zusätzliche Kosten entstehen können.
Die Nutzung ist grundsätzlich an den freigeschalteten TradingView-Benutzernamen gebunden. Ein Wechsel des Benutzernamens kann organisatorische Prüfung erfordern. Die Bedingungen sollten festlegen, wie berechtigte Änderungswünsche bearbeitet werden, ohne gesetzliche Ansprüche unangemessen einzuschränken.
Für die angebotenen festen Laufzeiten soll keine automatische Verlängerung stattfinden. Nach Ablauf endet die Freigabe, sofern keine neue Bestellung und erneute Freischaltung erfolgt. Die konkrete Berechnung von Monaten und Endzeitpunkten sollte einheitlich erfolgen und dem Kunden vor Vertragsschluss sowie in der Bestätigung nachvollziehbar mitgeteilt werden.
Bei digitalen Produkten können gesetzliche Anforderungen an Aktualisierungen und die Bereitstellung vertragsgemäßer Leistungen bestehen. Änderungen an Funktionen, Marktlisten oder Zugangsbedingungen dürfen nicht beliebig zu Lasten des Kunden erfolgen. Die gesetzlichen Regelungen über digitale Produkte, einschließlich etwaiger Informations- und Änderungsrechte, sind zu berücksichtigen.
Verbrauchern können bei digitalen Produkten gesetzliche Rechte zustehen, wenn die bereitgestellte Leistung nicht vertragsgemäß ist. AGB dürfen diese Rechte nicht pauschal ausschließen. Ein verständlicher Supportweg für technische Probleme und die Prüfung von Zugangsfehlern sollte vorgesehen werden.
Ein begründeter Verdacht auf unberechtigte Weitergabe von Zugängen oder technische Umgehung von Schutzmechanismen kann eine Prüfung und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen rechtfertigen. Sperrungen müssen jedoch verhältnismäßig und mit vertraglichen sowie gesetzlichen Rechten vereinbar sein. Automatische oder endgültige Sperren ohne sachgerechte Prüfung sollten nicht pauschal vorgesehen werden.
An: MBCMA / ORASIGHT, mika@mbcma.org. Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung folgender Leistung: ______. Bestellt am: ______. Name: ______. Anschrift: ______. Datum: ______. Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______.
Ein freigeschalteter, laufend nutzbarer TradingView-Indikator kann rechtlich anders einzuordnen sein als ein einmalig heruntergeladenes digitales Dokument. Die konkrete Einordnung beeinflusst die Widerrufsbelehrung, die Voraussetzungen eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts und die erforderlichen Erklärungen im Checkout.
Bei einem wirksamen Widerruf gelten die gesetzlichen Regeln zur Rückabwicklung. Pauschale Aussagen wie „keine Erstattung bei digitalen Produkten“ sind nicht zulässig. Bereits erbrachte Leistungen und etwaiger Wertersatz sind nur unter den jeweils gesetzlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Bei einem ausschließlich online abgeschlossenen Vertrag mit einem Verbraucher können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Ob der Vertrag über eine digitale Dienstleistung, digitale Inhalte oder eine gemischte Leistung geschlossen wird, ist anhand der tatsächlichen technischen Bereitstellung zu bestimmen. Diese Einordnung beeinflusst insbesondere die zutreffende Musterbelehrung und die Voraussetzungen eines möglichen vorzeitigen Erlöschens.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt bei vielen Fernabsatzverträgen grundsätzlich 14 Tage, doch der konkrete Fristbeginn und die maßgeblichen Rechtsfolgen hängen vom Vertragstyp und der ordnungsgemäßen Belehrung ab. Eine unvollständige oder fehlerhafte Belehrung kann erhebliche Folgen für die Widerrufsfrist haben. Deshalb muss die finale Belehrung auf die konkret angebotene Leistung zugeschnitten sein.
Nach einem wirksamen Widerruf sind die gesetzlichen Pflichten zur Rückabwicklung zu beachten. Die konkreten Folgen für bereits bereitgestellte digitale Leistungen hängen von der rechtlichen Vertragsart und den Umständen ab. Der Widerruf darf nicht von zusätzlichen, gesetzlich nicht vorgesehenen Bedingungen abhängig gemacht werden.
Ein Widerruf betrifft das gesetzliche Recht, sich innerhalb der vorgesehenen Frist vom Vertrag zu lösen. Eine Kündigung betrifft dagegen die Beendigung eines laufenden Vertrags nach den dafür geltenden Regeln. Beide Verfahren dürfen im Shop nicht miteinander verwechselt werden.
Die verfügbaren Editionen und ihr konkreter Marktumfang werden jeweils auf der Produktseite beschrieben. ORASIGHT COMPLETE umfasst die dort ausdrücklich aufgeführten Märkte.
Die Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst den Zugang der Bestellung; sie bestätigt nicht automatisch den Zahlungseingang. Nach bestätigtem Zahlungseingang wird der TradingView-Zugang manuell spätestens am nächsten Werktag freigeschaltet. Die Nutzungsdauer beginnt mit dieser Freischaltung.
Rabattaktionen können zeitlich, nach Edition, Laufzeit oder Anzahl der Einlösungen begrenzt sein. Maßgeblich sind die im Checkout vor Abschluss eindeutig angezeigten Konditionen.
Steuerlich korrekte Rechnungsstellung und Preisangaben werden erst nach Klärung des Umsatzsteuerstatus abschließend umgesetzt.
Soweit Preise in Euro ausgewiesen sind, muss vor Vertragsschluss der tatsächlich geschuldete Gesamtbetrag erkennbar sein. Bei Kryptozahlungen sind der maßgebliche Umrechnungskurs, der Zeitpunkt der Kursfestlegung und etwaige Netzwerkgebühren transparent zu regeln.
Bei Überweisungen und Blockchain-Zahlungen ist eine korrekte Bestellreferenz wichtig. Zahlungen auf falsche Konten, Netzwerke oder Tokenadressen können nicht immer zurückgeholt werden. Gesetzliche Ansprüche der Kunden bleiben davon unberührt.
Für Rabattcodes müssen Geltungszeitraum, betroffene Editionen und Laufzeiten, Einlöselimits sowie die Berechnung des reduzierten Gesamtpreises vor Abschluss klar erkennbar sein. Bei zeitlich befristeten Aktionen darf keine irreführende Verknappung dargestellt werden.
Die endgültige Preisdarstellung hängt davon ab, ob die Kleinunternehmerregelung tatsächlich angewendet werden darf. Bis zur Bestätigung durch die steuerliche Einordnung sind Umsatzsteuerhinweise, Rechnungsangaben und gegebenenfalls Besonderheiten bei internationalen Verkäufen offen.
Bei weltweiten Verkäufen können zusätzliche nationale Verbraucherschutz-, Steuer-, Sanktions- und Datenschutzvorgaben gelten. Die bloße Angabe „weltweit“ ersetzt keine Prüfung von Lieferländern, Kundenstandorten und zulässigen Zahlungswegen.
Die Gesamtpreise müssen vor einer verbindlichen Bestellung klar und eindeutig angezeigt werden. Soweit Umsatzsteuer auszuweisen ist oder ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung erforderlich wird, muss die Darstellung dem tatsächlichen steuerlichen Status entsprechen. Zusatzkosten, etwa durch Fremdwährungen oder Zahlungsdienstleister, dürfen nicht verschleiert werden.
Unmittelbar vor der verbindlichen Bestellung müssen die gesetzlich erforderlichen wesentlichen Informationen klar hervorgehoben werden. Der abschließende Bestellbutton muss die Zahlungspflicht eindeutig erkennen lassen. Die rechtliche Wirksamkeit hängt nicht allein vom Wortlaut der AGB, sondern auch von der tatsächlichen Darstellung im Checkout ab.
Im Shop sollen getrennte Schaltflächen für Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay angeboten werden. Technisch kann dahinter derselbe Stripe-Checkout stehen. Die Verfügbarkeit einzelner Wallets hängt von Browser, Gerät, Region und Stripe-Einstellungen ab. Eine getrennte Schaltfläche darf nicht suggerieren, dass eine nicht verfügbare Zahlungsmethode erzwungen werden kann.
Bei Überweisungen und Kryptowährungszahlungen wird der Eingang manuell geprüft. Die bloße Bestellbestätigung ist noch keine Bestätigung des Zahlungseingangs. Die Kommunikation sollte klar zwischen Bestellung, Zahlung, Vertragsannahme und Freischaltung unterscheiden, soweit diese Vorgänge tatsächlich getrennt erfolgen.
Bei unvollständigen Referenzen oder falschen Beträgen kann die Zuordnung einer Zahlung erschwert sein. Kunden sollten einen nachvollziehbaren Weg zur Klärung erhalten. Gesetzliche Rechte und etwaige Erstattungsansprüche bleiben unberührt. Bei Kryptowährungen sind zusätzlich die Besonderheiten irreversibler Transaktionen und möglicher Netzwerkfehler zu beachten.
Rabattcodes können an konkrete Editionen, Laufzeiten, Zeiträume oder Einlöselimits gebunden sein. Solche Bedingungen müssen vor der Einlösung verständlich dargestellt werden. Wenn ein Rabatt nur für die erste Zahlung gilt, darf daraus keine missverständliche Aussage über spätere Preise oder automatische Verlängerungen entstehen.
Die Rechnungsstellung muss den steuerlichen Status des Unternehmens und die jeweils geltenden Rechnungsanforderungen berücksichtigen. Der Shop sollte nachvollziehbar dokumentieren, welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt bezahlt und freigeschaltet wurden. Belege und Zahlungsnachweise sind entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu behandeln.
Nach dem derzeitigen Stand sollen Zugänge für 1, 3, 6 oder 12 Monate ohne automatische Verlängerung angeboten werden. Der Zugang endet nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit, sofern keine neue Bestellung erfolgt.
Der Begriff „Lifetime“ benötigt eine eindeutige vertragliche Definition des geschuldeten Nutzungszeitraums und der technischen Voraussetzungen. Ohne diese Festlegung sollte diese Edition nicht mit einer rechtlich abschließenden Zusage beworben werden.
Der Freischaltungszeitpunkt sollte dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und im Bestellsystem protokolliert werden. Damit lassen sich Beginn und Ende der vereinbarten Nutzungsperiode nachvollziehen.
Bei einer neuen Bestellung wird die gewünschte weitere Laufzeit erneut vereinbart. Ob sie direkt an eine bestehende Freischaltung anschließt oder erst nach deren Ende beginnt, muss im Checkout klar geregelt werden.
„Lifetime“ darf nicht ohne präzise Definition verwendet werden. Es muss eindeutig beschrieben werden, auf wessen Lebensdauer sich die Bezeichnung bezieht, ob Updates enthalten sind und welche Folgen eine dauerhafte Einstellung des Dienstes hätte. Diese Festlegung ist derzeit offen.
Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Vertragsbeendigung und zur Abhilfe bei Leistungsstörungen bleiben unberührt. Ein Ausschluss durch allgemeine Vertragsbedingungen wäre nicht pauschal zulässig.
Die regulären Nutzungszeiträume sollen ohne automatische Verlängerung enden. Für Kunden muss erkennbar sein, wann ihre Freischaltung beginnt und wann sie endet. Eine erneute Nutzung nach Ablauf erfordert eine neue Bestellung und Zahlung. Eine stillschweigende Verlängerung darf nicht durch technische Prozesse eingeführt werden, wenn sie vertraglich ausgeschlossen wurde.
Eine spätere Bestellung kann denselben TradingView-Benutzernamen betreffen. Die Zuordnung und die Berechnung des neuen Nutzungszeitraums müssen eindeutig sein. Insbesondere sollte technisch geklärt werden, ob eine vorzeitige erneute Bestellung unmittelbar anschließt oder einen neuen Zeitraum ab Freischaltung begründet.
Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund können auch bei befristeten Vertragsverhältnissen relevant sein. Solche Rechte dürfen nicht pauschal ausgeschlossen werden. Auch gesetzliche Rechte bei Mängeln digitaler Produkte bleiben unberührt.
ORASIGHT stellt technische Marktinformationen, chartbasierte Auswertungen und Klassifizierungen bereit. Das System kann Fehlbewertungen enthalten; historische Ergebnisse sind nicht auf zukünftige Entwicklungen übertragbar.
Finanzmärkte und Kryptowährungen unterliegen erheblichen Schwankungen. Nutzer treffen Entscheidungen eigenverantwortlich und sollten Verlustrisiken, Hebelwirkungen und technische Ausfälle berücksichtigen.
Historische Testzahlen müssen mit nachvollziehbarer Testmethode, Zeitraum, Grundgesamtheit und Grenzen dargestellt werden. Sie dürfen nicht als Prognose oder Garantie verstanden werden.
Kurse, Handelsvolumen, Zeitstempel und technische Kennzahlen können je nach Datenanbieter, Börse und TradingView-Tarif voneinander abweichen. Verzögerte oder unvollständige Daten können Auswertungen beeinflussen.
Historische Testauswertungen beruhen auf bestimmten Märkten, Zeiträumen, Regeln und Annahmen. Ohne vollständige Angaben zu Stichprobe, Definition eines erfolgreichen Ereignisses und Testverfahren ist ihre Aussagekraft begrenzt. Vergangene Messwerte sind keine Zusage für zukünftige Entwicklungen.
Ob das konkrete Leistungsangebot erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen oder Anlageberatung berührt, hängt von den tatsächlich angebotenen Funktionen und der Vermarktung ab. Ein pauschaler Disclaimer kann eine erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis nicht ersetzen.
Nutzer sollten Marktrisiken, mögliche Kurslücken, geringe Liquidität und technische Ausfälle berücksichtigen. ORASIGHT kann keine durchgehende Verfügbarkeit externer Marktdaten oder eine bestimmte Marktbewegung gewährleisten.
Technische Indikatoren können Marktverhältnisse vereinfachen und dabei Fehlsignale erzeugen. Vergangene Kursbewegungen und historische Testauswertungen sind keine verlässliche Aussage über künftige Entwicklungen. Die Darstellung statistischer Kennzahlen muss die Testbedingungen, betrachteten Zeiträume und mögliche methodische Einschränkungen nachvollziehbar machen.
Die Bereitstellung des Indikators beinhaltet keine Zusage, dass bestimmte Kursziele erreicht oder bestimmte Marktsituationen zuverlässig erkannt werden. Aussagen über Trefferquoten oder durchschnittliche Bewegungen dürfen nicht als allgemeine Erfolgsversprechen verstanden werden. Gesetzliche Rechte aus dem Vertrag über die digitale Leistung bleiben davon unberührt.
Die Auswertung hängt von den verfügbaren Kursdaten, gewählten Zeitintervallen und der jeweiligen TradingView-Umgebung ab. Datenlücken, abweichende Kursfeeds, Verzögerungen oder Änderungen der Plattform können die Darstellung beeinflussen. Der Anbieter muss dennoch die vertraglich geschuldete Leistung im gesetzlich vorgesehenen Umfang bereitstellen.
Ob die konkrete Ausgestaltung, Bewerbung und Nutzung von ORASIGHT eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung berührt, kann nicht allein durch einen Haftungsausschluss entschieden werden. Eine rechtliche Einordnung sollte sich an den tatsächlich bereitgestellten Funktionen, Aussagen und Interaktionen mit Kunden orientieren. Individuelle Empfehlungen oder Vermögensverwaltung sind von einer allgemeinen technischen Analyse zu unterscheiden.
Nutzer sollten vor einer finanziellen Entscheidung ihre persönliche Risikotragfähigkeit, mögliche Verluste und die Besonderheiten des jeweiligen Marktes berücksichtigen. Insbesondere bei gehebelten Produkten können Verluste schnell entstehen. Die Verwendung eines technischen Analysewerkzeugs ersetzt keine eigenständige Prüfung der Markt- und Produktsituation.
MBCMA / ORASIGHT
Mika Blankenheim
Vonsbach 6a
53619 Rheinbreitbach
Deutschland
E-Mail: mika@mbcma.org
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